Kitas verarbeiten mehr personenbezogene Daten als viele andere kleine Organisationen. Dazu zählen Daten über Kinder (Name, Geburtsdatum, Adresse, Gesundheitszustand, Allergien, Impfungen, Medikamente, Entwicklungsberichte, Fotos und Videos), über Erziehungsberechtigte (Kontaktdaten, Abhol-Berechtigungen, Sorgerechtsunterlagen, SEPA-Mandate) sowie über Personal (Personalakten, Zeiterfassungsdaten, Urlaubsanträge, Krankmeldungen, Lohnabrechnungen).
Alle diese Daten unterliegen der DSGVO — und im Fall von Gesundheitsdaten sogar dem besonderen Schutz für „besondere Kategorien personenbezogener Daten" nach Art. 9 DSGVO. Das bedeutet: eine klare Rechtsgrundlage ist keine Option, sondern Pflicht.
